F.A.Q.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen

Was ist Intensivpflege?

Der Begriff „Intensivpflege“ definiert im Allgemeinen einen Teilbereich der Krankenpflege. Diese speziell qualifizierte Pflege wird überall dort benötigt, wo Patienten mit neurologischer Schädigung in ihren Körperfunktionen intensiv überwacht oder unterstützt werden müssen. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es heute, viele Pflegeleistungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. So können auch schwerstkranke Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Ihrer eigenen häuslichen und gewohnten Umgebung führen.

Was sind Voraussetzungen der ambulanten Intensivpflege?

Eine ambulante Intensivpflege, außerklinische Beatmungspflege oder auch Heimbeatmung durch einen spezialisierten Pflegedienst erfolgt stets auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Der die Intensivpflege übernehmende Pflegedienst benötigt hierfür eine Zulassung gemäß §72 SGB XI und §132a SGB.

Wer hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege?

Der Anspruch auf eine ambulante Intensivpflege, also eine spezielle häusliche Krankenpflege, insbesondere die medizinisch notwendige Behandlungspflege wird durch § 37 (SGB V) geregelt.

Muss ich noch etwas dazu bezahlen, auch wenn ich bereits einen Pflegegrad habe?

Das hängt vom bisherigen Pflegegrad ab und wieviel Pflege Sie benötigen. Es kann durchaus sein, dass Sie gerne mehr Pflege hätten, als der Pflegegrad abdeckt. Hier beraten wir Sie individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und finden gemeinsam einen Weg, Ihre Wünsche umzusetzen. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Was ist, wenn ich nicht mit den Leistungsanträgen der medizinischen Versorgung zurecht komme?

Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn sie mit den Leistungsanträgen nicht zurechtkommen, wir unterstützen sie bei der Beantragung der medizinischen Versorgung.

Fallen für das Beratungsgespräch Kosten an?

Nein, das ist für Sie kostenlos und vor allem unverbindlich. Wichtig ist, dass Sie herausfinden, was zu Ihnen passt.

Was ist, wenn ich oder die pflegebedürftige Person mit der Pflegekraft nicht zurecht kommt, oder das Gefühl habt, Wünsche werden nicht umgesetzt?

Sie sollen sich jederzeit wohl und verstanden fühlen. Dass die Chemie einmal nicht stimmt, ist bei unseren gut ausgebildeten und auf Sensibilität geschulten Mitarbeitern selten, aber kann in einer für den Patienten meist neuen Situation selbstverständlich vorkommen. Das ist menschlich. Sollte es zu Problemen kommen, rufen Sie uns einfach an und schildern uns Ihre Sorgen, wir werden unser Bestes geben und eine Lösung finden.

Ich bin auf die Hilfe vom Sozialamt angewiesen/ Ich beziehe die Grundsicherung. Wie wird die pflegerische Versorgung geregelt?

Die Versorgung von Empfängern der Sozialhilfe und der Grundsicherung stellen für uns keinerlei Maß dar. Jeder Mensch wird von uns gleichwertig medizinisch versorgt.

Was ist, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss? Muss der Pflegedienst dann weitergezahlt werden?

Sobald ein Pflegebedürftiger ins Krankenhaus oder z.B. in Urlaub geht, wird die Pflege ausgesetzt und muss nicht weiterbezahlt werden.